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Robotik Funkfrequenz BNetzA: Pflichten 2026

Robotik Funkfrequenz BNetzA: Welche Bänder anmeldefrei sind, wann ein 5G-Campusnetz nötig ist und wie das FuAG-Dossier aussieht. Operative Checkliste für Werkleiter.

Dr. Raphael Nagel (LL.M.)
Investor & Autor · Founding Partner
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Robotik Funkfrequenz BNetzA: Was Werkleiter 2026 anmelden müssen

Ein autonomer Patrouillenroboter ist im Kern ein rollendes Funkgerät mit Sensorik. Sobald er das Werkstor passiert, fällt er unter das Funkanlagengesetz (FuAG), und der Betreiber des Werksgeländes haftet für die Konformität. Wer 2026 einen Roboter beschafft, kauft nicht nur Hardware, sondern übernimmt eine Frequenzverantwortung. Dieser Beitrag listet auf: was anmeldefrei ist, was nicht, und welche Dokumente die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Prüffall sehen will.

Robotik Funkfrequenz BNetzA: Was 2026 anmeldepflichtig ist

Ein moderner Patrouillenroboter nutzt typischerweise vier Funktechnologien parallel: WLAN für die Anbindung an das Werksnetz, LTE oder 5G für Backup-Konnektivität sowie LiDAR für die Navigation. Optional kommt UWB für die präzise Indoor-Lokalisierung hinzu. Nicht jede dieser Technologien ist anmeldepflichtig. Aber jede ist nachweispflichtig.

Die BNetzA arbeitet mit dem Instrument der Allgemeinzuteilung. Für WLAN in den Bändern 2,4 GHz, 5 GHz und seit 2021 auch 6 GHz sowie für die SRD-Bänder ist keine Einzelanmeldung pro Roboter erforderlich. Voraussetzung bleibt die CE-Konformität nach Funkanlagengesetz (FuAG).

Anders bei 5G-Campusnetzen im Bereich 3,7 bis 3,8 GHz. Hier verlangt die BNetzA eine Einzelzuteilung pro Standort. Die Verwaltungsgebühr startet bei 1.000 Euro (Frequenzgebührenverordnung), die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre. Passive Drohnendetektion via RF-Scanning ist anmeldefrei. Aktive Radarsysteme oder Jamming-Lösungen sind genehmigungspflichtig oder für private Betreiber schlicht verboten.

Die Pflicht trifft den Betreiber des Werksgeländes, nicht den Hersteller des Roboters. Wer einen Roboter mietet, mietet damit auch die Compliance-Pflicht.

Allgemeinzuteilungen: Was ohne Antrag möglich ist

Die meisten Funkbänder, die ein Patrouillenroboter nutzt, sind über Allgemeinzuteilungen abgedeckt. Das bedeutet: keine Einzelanmeldung, keine Gebühr, sofortige Nutzung. Die wichtigsten:

  • WLAN 2,4 GHz: Allgemein zugeteilt, EIRP-Grenze 100 mW (BNetzA Allgemeinzuteilung Vfg. 7/2019). Geeignet für robuste, störungsunempfindliche Verbindungen mit geringer Bandbreite.
  • WLAN 5 GHz: Allgemein zugeteilt, EIRP bis 200 mW outdoor und 1 W indoor je nach Subband (BNetzA Allgemeinzuteilung Vfg. 7/2019). Höhere Bandbreite, geringere Reichweite.
  • WLAN 6 GHz (Wi-Fi 6E): Seit 2021 in Deutschland für Indoor-Betrieb allgemein zugeteilt, 250 mW EIRP (BNetzA Vfg. 34/2021). Relevant für hochbandbreitige Roboter-Telemetrie in Hallen.
  • SRD 433 MHz und 868 MHz: Nutzbar für Telemetrie und Sensorik mit Duty-Cycle-Beschränkungen. Typisch für Sensoraußenstationen.
  • UWB 6 bis 8,5 GHz: Allgemein zugeteilt, relevant für Indoor-Lokalisierung und präzise Andockmanöver an der Ladestation.

Die Pflicht zur Konformitätserklärung nach FuAG bleibt in allen Fällen bestehen. Der Betreiber muss die CE-Dokumentation des Roboters jederzeit vorhalten und auf Anforderung der Marktüberwachung vorlegen. Wer nur eine Lieferschein-Mappe sammelt, scheitert im Prüffall.

Nächster Schritt: Hardware-Spezifikation des QR-2 für 24/7-Außeneinsatz prüfen, dort sind die Frequenzbänder pro Modell ausgewiesen.

5G-Campusnetz: Wann sich die Einzelzuteilung lohnt

Für Werksgelände über 50.000 m² mit mehreren Robotern, AGVs und Sensornetzen ist ein eigenes 5G-Campusnetz im Band 3,7 bis 3,8 GHz technisch überlegen. Drei Gründe sprechen dafür:

  1. Deterministische Latenz unter 10 ms, planbar und vertraglich zusicherbar.
  2. Planbare Bandbreite ohne Konkurrenz mit öffentlichen Mobilfunknutzern.
  3. Souveränität über das Netz, inklusive eigener SIM-Profile und lokaler Datenhaltung.

Der Antrag bei der BNetzA enthält Standortdaten, einen Frequenznutzungsplan, Sendeleistung pro Antenne und den Nutzungszweck. Die Bearbeitungszeit liegt laut BNetzA-Angaben bei 6 bis 10 Wochen (BNetzA Campusnetz-Informationsseite), vorausgesetzt die Unterlagen sind vollständig. Die Gebühr richtet sich nach der Frequenzgebührenverordnung und ist eine Funktion von Bandbreite und Fläche.

Wo lohnt sich das nicht? Für Werksgelände unter 20.000 m² mit ein bis zwei Robotern reicht ein gut geplantes WLAN-6-GHz-Netz mit überlappenden Access Points. Die Verlockung des 5G-Campusnetzes übersteigt häufig den tatsächlichen Bedarf.

Für KRITIS-Gelände mit LiDAR-Streaming, Echtzeit-Drohnenkorrelation und Mehrroboter-Schwärmen empfehlen wir das Campusnetz. Details zum Sensorpaket im QR-3 mit LiDAR und Drohnendetektion.

LiDAR und optische Sensoren: Außerhalb des Funkrechts

Ein häufiges Missverständnis in Beschaffungsabteilungen: LiDAR sei funkrechtlich relevant. Das ist falsch. LiDAR arbeitet im infraroten Spektrum, typisch bei 905 nm oder 1550 nm Wellenlänge. Das ist Lasertechnik, nicht Funktechnik.

Es ist keine BNetzA-Anmeldung erforderlich. Stattdessen greifen die DIN EN 60825-1 für Laserklassen und die Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung. Der QR-3 nutzt Laserklasse 1, augensicher unter allen vorhersehbaren Betriebsbedingungen, keine Warnkennzeichnung am Roboter oder am Werksgelände erforderlich.

Thermalkameras im LWIR-Bereich (8 bis 14 µm) sind ebenfalls passiv und nicht funkrechtlich relevant. Sie empfangen Wärmestrahlung, sie senden nichts.

Trotzdem besteht Dokumentationspflicht. Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 verlangt eine Dokumentation aller Funkschnittstellen und sicherheitsrelevanter Sensoren autonomer Maschinen. Die Dokumentation umfasst Laserklasse, Wellenlänge, Strahldivergenz und Sicherheitsabstand bei vorhersehbarer Fehlfunktion.

Parallel definiert die EN ISO 13482 Sicherheitsanforderungen an mobile Serviceroboter, inklusive der Anforderungen an optische Sensorik und Sicherheitsfunktionen.

Drohnendetektion: Die rechtliche Grauzone

Drohnenabwehr ist 2026 ein Verkaufsargument vieler Robotikhersteller. Werkleiter sollten die rechtliche Lage präzise verstehen, sonst kaufen sie eine Funktion, die sie nicht legal betreiben dürfen.

Passive RF-Sensoren, die Drohnensteuersignale lediglich empfangen und klassifizieren (typisch 2,4 GHz und 5,8 GHz für Consumer-Drohnen, 433 MHz und 915 MHz für Telemetrie), sind anmeldefrei. Sie empfangen nur, sie senden nicht.

Aktive Detektion mit Radar (24 GHz für Kurzstrecken, 77 GHz für höhere Reichweite) erfordert je nach Sendeleistung und Band eine Frequenzzuteilung oder fällt unter die SRD-Allgemeinzuteilung. Die Auslegung ist nicht trivial. Vor der Beschaffung den genauen Betriebsmodus klären.

Jamming und Spoofing von Drohnen ist in Deutschland für private Betreiber schlicht nicht legal nutzbar. Auch nicht für KRITIS-Betreiber. Nur Polizei und Bundeswehr verfügen über gesonderte Befugnisse. KRITIS-Betreiber dürfen detektieren und alarmieren, aber nicht aktiv stören. Die Reaktion bleibt staatliche Aufgabe.

Bei der Auswahl von Drohnendetektion auf den Betriebsmodus achten: passiv ist erlaubt, aktiv ist prüfungsbedürftig, Wirkmittel ist verboten. Wer eine Lösung angeboten bekommt, die "Drohnen abwehrt", soll sich die genaue Funktionsbeschreibung schriftlich geben lassen.

Konkrete Integration im Perimeterkonzept: Perimeterschutz für Industriepark.

Funkanlagengesetz (FuAG): Pflichten des Betreibers

Jede Funkanlage im Roboter benötigt eine CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung nach FuAG. Der Hersteller liefert die technische Dokumentation, die Frequenznutzungsdaten und die Konformitätserklärung mit jedem Roboter. Bei Quarero ist das vorausgefüllte Compliance-Dossier Bestandteil jeder Auslieferung, nicht ein nachgereichtes Add-on.

Der Betreiber muss die Dokumentation 10 Jahre nach Inverkehrbringen vorhalten und bei Anforderung der Marktüberwachungsbehörde vorlegen. Die Marktüberwachung ist in Deutschland mehrheitlich bei der BNetzA angesiedelt.

Achtung bei Eigenmaßnahmen: Sobald der Betreiber den Roboter modifiziert (zusätzliche Antennen, externer Sender, Drittsensorik), entsteht eine eigene Inverkehrbringer-Pflicht. Der Betreiber übernimmt dann die volle Konformitätsverantwortung. Praktische Konsequenz: Eigenmodifikationen am Funkpfad vermeiden oder vorher mit dem Hersteller koordinieren.

Verstöße gegen das FuAG sind bußgeldbewehrt bis 100.000 Euro (§ 22 FuAG). Bei groben Verstößen droht der Vertriebsstopp für das Gerät und die Stilllegung am Standort.

Praxis: Anmeldeprozess in vier Schritten

Der operative Ablauf für einen Werkleiter, der 2026 einen Roboter in Betrieb nimmt, lässt sich in vier Schritte gliedern.

Schritt 1: Frequenzbedarf inventarisieren. Welche Bänder nutzt der Roboter (WLAN, LTE, UWB, SRD, LiDAR)? Welche das Werksnetz? Welche die Detektionssysteme? Eine einfache Tabelle mit Band, Sendeleistung, Standort und Betriebsmodus genügt.

Schritt 2: Allgemeinzuteilungen abgleichen. Was ist über Allgemeinzuteilung der BNetzA abgedeckt, was nicht? Die CE-Konformitätserklärungen vom Hersteller anfordern und ablegen.

Schritt 3: Bei Bedarf 5G-Campusnetz beantragen. Frequenznutzungsplan erstellen lassen (typisch durch einen Funkfachplaner), Standort georeferenziert einreichen, Antrag bei der BNetzA stellen. Bearbeitungszeit 6 bis 10 Wochen einplanen.

Schritt 4: Compliance-Dossier anlegen. Konformitätserklärungen, Zuteilungsbescheide, Betriebshandbuch zentral ablegen. Die Marktüberwachung erscheint nicht angekündigt. Wer suchen muss, scheitert.

Quarero liefert die Schritte 1, 2 und 4 vorausgefüllt mit jedem Roboter aus. Das Dossier enthält Konformitätserklärungen, Frequenznutzungstabelle und Betriebshandbuch. Nur der 5G-Campusnetzantrag bleibt eine eigenständige Entscheidung des Betreibers, weil er standortabhängig ist. Mehr zum Liefermodell unter Robotics-as-a-Service Modell.

Kosten und Zeitachsen im Überblick

Die relevanten Kostenposten im Überblick:

  • Allgemeinzuteilung WLAN, SRD, UWB: 0 Euro Verwaltungsgebühr, sofortige Nutzung.
  • 5G-Campusnetz 3,7 bis 3,8 GHz: ab 1.000 Euro Verwaltungsgebühr plus jährliche Nutzungsgebühr nach Fläche und Bandbreite.
  • Erstellung Frequenznutzungsplan durch Fachplaner: typisch 5.000 bis 15.000 Euro je nach Komplexität und Geländegröße (Marktrichtwert; Angebote einholen).
  • Bearbeitungszeit BNetzA: 6 bis 10 Wochen bei vollständigen Unterlagen, länger bei Rückfragen.
  • Compliance-Dossier des Herstellers: bei Quarero im Lieferumfang enthalten, kein gesonderter Posten.

Zum Vergleich: Die Personalkosten konventioneller Bewachung liegen laut BDSW-Branchendaten bei 15.000 bis 25.000 Euro je 24/7-Posten und Monat. Eine Einmalinvestition von 16.000 Euro für Frequenznutzungsplan und Campusnetz-Antrag amortisiert sich gegenüber einem einzigen Wachposten innerhalb eines Monats. Detaillierte Aufstellung unter TCO-Vergleich Wachschutz.

Die Funkfrequenzfrage ist 2026 kein Hindernis mehr. Sie ist eine Hausaufgabe mit klarer Liste. Wer die Liste abarbeitet, betreibt seinen Roboter rechtssicher. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall die Stilllegung. Die KRITIS-Audit-Praxis ist klar dokumentiert unter KRITIS-Anforderungen im Detail.

Für die konkrete Standortbewertung mit Frequenzaufnahme, Antragsvorbereitung und vorausgefülltem Compliance-Dossier: Pilotanfrage starten.

Übersetzungen

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