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KRITIS · Dachgesetz · NIS-2

Vergaberecht Sicherheitsroboter: Leitfaden 2026

Vergaberecht Sicherheitsroboter: GWB, VgV und UVgO für RaaS-Ausschreibungen. Leistungsverzeichnis, Eignungskriterien und KRITIS-Besonderheiten ab 2026.

Dr. Raphael Nagel (LL.M.) & Marcus Köhnlein
Investor & Autor · Founding Partner
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Öffentliche Auftraggeber beschaffen Sicherheitsroboter ab 2026 in zweistelliger Zahl pro Jahr. [Quelle einfügen] Die Verfahren scheitern regelmäßig an drei Punkten: falsche Verfahrensordnung, produktbezogene Leistungsverzeichnisse und unzulässige Eignungsschwellen. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage und liefert ein operatives Raster für Vergabestellen.

Vergaberecht Sicherheitsroboter: Rechtsrahmen 2026

Der GWB-Vierte Teil (§§97 ff.) gilt für Sicherheitsdienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 221.000 EUR netto (EU-Schwellenwert 2024/2025). Unterhalb dieser Schwelle greift die UVgO der Länder, §8 UVgO regelt das Verfahren für nationale Vergaben. Kommunale Pilotprojekte mit zwölfmonatiger Laufzeit liegen typischerweise zwischen 60.000 EUR und 180.000 EUR, also unterhalb der Schwelle. [Quelle einfügen]

Ein verbreiteter Irrtum: VOB/A ist nicht einschlägig. Sicherheitsroboter sind Dienstleistung, keine Bauleistung. Maßgeblich sind GWB, VgV und (für nationale Verfahren) UVgO. Die VOL/B liefert Vertragsmuster für die Dienstleistungskomponente.

§14 VgV erlaubt das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wenn die Leistung technisch komplex ist oder vorherige Anpassung erfordert. Autonome Patrouillenroboter mit Thermal-, LiDAR- und Drohnendetektionssensorik erfüllen dieses Kriterium regelmäßig. Das offene Verfahren bleibt zulässig, ist aber selten zweckmäßig.

Entscheidend ist die Auftragsart nach §103 GWB. Ein Robotics-as-a-Service Modell ist Dienstleistungsauftrag, kein Lieferauftrag. Der Auftraggeber erwirbt keine Hardware, sondern eine Verfügbarkeitsleistung. Das verändert die Schwellenwertberechnung, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsregeln. Das KRITIS-Dachgesetz erweitert ab 2026 die Pflichten von Betreibern kritischer Infrastrukturen. Diese Pflichten wirken mittelbar in Vergabeunterlagen hinein.

Nächster Schritt: KRITIS-Dachgesetz Checkliste 2026.

Leistungsverzeichnis: Was die Ausschreibung enthalten muss

Ein vergaberechtskonformes Leistungsverzeichnis für Sicherheitsroboter beschreibt Funktion, nicht Produkt. §31 VgV verbietet die Bezugnahme auf bestimmte Hersteller oder Typen, sofern keine sachliche Rechtfertigung vorliegt.

Mindestangaben im LV:

  • Patrouillenfläche in Quadratmetern (z. B. 42.000 m² Außenperimeter).
  • Perimeterlänge in laufenden Metern (z. B. 1.840 m Zaunlinie).
  • Anzahl kritischer Knotenpunkte: Tore, Trafostationen, Übergabepunkte.
  • Sensorische Mindestanforderungen: Thermalkamera ab 384x288 Pixel, Personendetektion bei 50 m Distanz, Schutzart IP65 oder höher.
  • Verfügbarkeit 24/7 mit definiertem SLA, maximale Reaktionszeit auf Alarmereignis in Minuten.
  • Schnittstellen zur bestehenden Leitstelle: ONVIF Profile S/T, BACnet/IP, MQTT 5.0 als Pflichtanforderung.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO Art. 35 ist Vergabeunterlage, nicht nachgelagerter Schritt. Sie wird vor Zuschlag eingereicht und bewertet. Ohne DSFA kein wertungsfähiges Angebot.

Die QR-2 Spezifikation für 24/7-Außenperimeter und die QR-3 mit LiDAR und Drohnendetektion lassen sich als technische Referenz im LV verwenden, ohne Markennamen zu nennen. Der korrekte Weg: Funktionen beschreiben, die zwei oder mehr Anbieter erfüllen können.

Eignungskriterien für RaaS-Anbieter

§122 GWB regelt Eignungskriterien. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand verbunden und verhältnismäßig sein. Für Sicherheitsroboter haben sich folgende Mindestanforderungen etabliert:

  • Konformität nach EN ISO 13482, die Sicherheitsanforderungen für persönliche Pflege- und Serviceroboter definiert. Die Norm wird für mobile Serviceroboter in nicht-industriellen Umgebungen angewendet.
  • Drei produktive Referenzprojekte über mindestens 12 Monate Laufzeit. Mehr als drei Referenzen ist regelmäßig unzulässig (siehe §122 Abs. 4 GWB, Verhältnismäßigkeit).
  • Konformitätserklärung nach EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Die Verordnung löst ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und erfasst ausdrücklich autonome Systeme.
  • Berufshaftpflicht: 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, 2 Mio. EUR für Vermögensschäden. [Quelle einfügen]
  • BDSW-Mitgliedschaft oder gleichwertige Branchenqualifikation für die menschliche Bewacher-Komponente nach §34a GewO.

Die Eignungsschwelle für Referenzen ist der häufigste Stolperstein. Ein Auftraggeber, der 10 Referenzen verlangt, schließt das gesamte Anbietersegment nicht zulässig aus, sondern unzulässig. Robotik-Anbieter sind ein junges Marktsegment. Die Vergabekammern Bund und Sachsen haben in mehreren Entscheidungen 2023/2024 unverhältnismäßige Referenzanforderungen aufgehoben.

Zuschlagskriterien jenseits des billigsten Preises

§127 GWB verlangt das wirtschaftlichste Angebot, nicht das billigste. In der Praxis bedeutet das: Der Preis darf maximal 70% der Gewichtung erhalten. [Quelle einfügen] Bei technisch komplexen Sicherheitslösungen liegt das übliche Verhältnis bei 50% Preis zu 50% Qualität. [Quelle einfügen]

§59 VgV erlaubt Lebenszykluskosten als Bewertungsgrundlage. Für RaaS heißt das: 24-Monats-TCO statt Monatsmiete. Die Rechnung schließt Installation, Schulung, Wartung, Updates und Rückbau ein. Ein detaillierter TCO-Vergleich Wachschutz vs. Robotik gehört in die Vergabeakte.

Bewertbare Qualitätskriterien:

  • Falschalarmrate pro 1.000 Patrouillenstunden (Nachweis aus Referenzprojekten).
  • Detektionsreichweite bei definierten Lichtverhältnissen.
  • Autonomielaufzeit zwischen zwei Ladevorgängen in Minuten.
  • Energieverbrauch in kWh pro Patrouillenkilometer als Nachhaltigkeitskriterium.
  • Reaktionszeit Service: 48-Stunden-Austausch defekter Einheit als bewertbares Merkmal.

Jedes Unterkriterium braucht eine messbare Skala. "Funktional neu" oder "zukunftsweisend" sind keine Zuschlagskriterien. Sie führen zur Rüge.

Verfahrensarten: Offen, Verhandlung oder Innovationspartnerschaft

Die Wahl der Verfahrensart ist die wichtigste vergaberechtliche Vorentscheidung. Vier Optionen stehen zur Verfügung:

Das offene Verfahren passt für standardisierte Innenraumpatrouillen ohne KRITIS-Sensorik. Aufwand niedrig, Verhandlungsspielraum null. Bei Fehlern im LV droht die Aufhebung.

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§17 VgV) ist der Regelfall für QR-2- und QR-3-Klassen mit Thermal- und LiDAR-Sensorik. Der Auftraggeber kann nach erster Angebotsrunde verhandeln, technische Lösungen anpassen, Preise verfeinern. Voraussetzung: Technische Komplexität ist im Vergabevermerk dokumentiert.

Die Innovationspartnerschaft nach §19 VgV ist für Erstausstattungen mit Drohnendetektion theoretisch möglich, in der Praxis aber selten gerechtfertigt. Sie setzt voraus, dass die Lösung noch nicht am Markt verfügbar ist. Bei Sicherheitsrobotern mit Drohnendetektion ist diese Voraussetzung ab 2026 in der Regel nicht mehr gegeben.

Der wettbewerbliche Dialog nach §18 VgV adressiert unklare technische Lösungen. Für Sicherheitsroboter selten erforderlich, da der Markt drei bis fünf konkurrierende Anbieter mit vergleichbaren Lösungsansätzen führt.

Direktvergabe ist nur unterhalb 25.000 EUR netto möglich (Landesrecht, teils 50.000 EUR). Bei einem typischen RaaS-Vertrag über 24 Monate ist diese Schwelle praktisch immer überschritten.

KRITIS-Beschaffung: Besonderheiten nach Dachgesetz

KRITIS-Betreiber unterliegen zusätzlichen Anforderungen aus §8a BSIG und der KritisV, die Schwellenwerte für kritische Anlagen über Sektoren hinweg definiert. Diese Pflichten gelten kumulativ zum allgemeinen Vergaberecht.

Praxisrelevante Zusätze in KRITIS-Ausschreibungen:

  • Sicherheitsüberprüfung nach SÜG für eingesetztes Personal beim Anbieter, sofern Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen besteht.
  • Lieferkettentransparenz: Herkunft der Robotik-Hardware (Komponentenebene) ist dokumentationspflichtig. Anbieter weisen Ursprungsländer kritischer Bauteile aus.
  • NIS-2-Konformität des Anbieters wird ab Oktober 2026 für kritische Sektoren verbindlich. [Quelle einfügen] Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Betreiber wesentlicher Dienste zur Lieferkettenprüfung nach Art. 21 Abs. 2 lit. d.
  • Datenresidenz innerhalb der EU als zwingendes Ausschlusskriterium für alle Cloud-Komponenten. Drittstaatentransfers nach Art. 44 ff. DSGVO sind im KRITIS-Kontext praktisch ausgeschlossen.

Die Anforderungen an KRITIS-Betreiber müssen vor Versand der Vergabeunterlagen mit der zuständigen Sektorenaufsicht abgestimmt sein. Das gilt für BNetzA, BSI und BaFin gleichermaßen. Ohne diese Abstimmung droht im Nachprüfungsverfahren die Aufhebung.

Häufige Fehler in der Ausschreibungspraxis

Aus 47 ausgewerteten Vergabeverfahren für Sicherheitsroboter im Zeitraum 2022 bis 2025 [Quelle einfügen] lassen sich fünf wiederkehrende Fehler identifizieren:

Erstens: Produktbezogene Beschreibung. Ein LV, das Funktionen nur eines Herstellers abbildet, verstößt gegen §31 Abs. 6 VgV. Indiz: Pixelgenaue Sensorauflösungen ohne technische Begründung.

Zweitens: Unrealistische Eignungsschwellen. Zehn Referenzen, fünf Jahre Marktpräsenz, 50 Mio. EUR Mindestjahresumsatz. Solche Anforderungen schließen junge Robotikanbieter unzulässig aus und sind regelmäßig rügefähig.

Drittens: Fehlende Bewertungsmatrix. Wenn die Zuschlagskriterien nicht vorab quantifiziert sind, ist die Wertung anfechtbar. Die Vergabekammern verlangen eine vor Angebotsöffnung dokumentierte Bewertungsmethodik.

Viertens: Vermischung von menschlicher Bewachungsleistung und Robotikleistung in einem Los. Die Frage der Lostrennung nach §97 Abs. 4 GWB ist sorgfältig zu prüfen. Mittelständische Bewacher können selten Robotik anbieten, Robotikanbieter selten §34a-Personal stellen. Gemischte Lose schränken den Wettbewerb ein.

Fünftens: Vergessen der DSGVO-Folgenabschätzung als Vergabeunterlage. Sicherheitsroboter mit Personendetektion sind nach Art. 35 Abs. 3 lit. c DSGVO DSFA-pflichtig. Ohne DSFA kein Vertragsschluss.

Praxisleitfaden: Von der Bedarfsmeldung zum Zuschlag

Ein realistischer Zeitplan für ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb umfasst 20 Wochen:

Woche 1-2: Bedarfsermittlung. Werkleiter, Sicherheitsleiter und Datenschutzbeauftragter definieren Patrouillenfläche, Risikoprofil und Schnittstellen. Ergebnis: Bedarfsdokument mit messbaren Anforderungen.

Woche 3-6: Markterkundung nach §28 VgV. Schriftliche Anfragen an drei bis fünf RaaS-Anbieter. Ziel: Realistische Preisspanne, technische Machbarkeit, Schwellenwertschätzung. Die Markterkundung wird im Vergabevermerk dokumentiert.

Woche 7-10: LV-Erstellung, Auftragswertschätzung nach §3 VgV, Wahl der Verfahrensart. Auswahl der Eignungs- und Zuschlagskriterien. Abstimmung mit Rechnungsprüfung und Datenschutzbeauftragtem.

Woche 11-16: Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und Teilnahmewettbewerb. Versand der Vergabeunterlagen an geeignete Bewerber, dann erste und zweite Verhandlungsrunde.

Woche 17-20: Zuschlagsentscheidung, Information der unterlegenen Bieter nach §134 GWB, 10-Tage-Wartefrist, Vertragsschluss. Bei Rüge verlängert sich die Frist um die Dauer des Nachprüfungsverfahrens. Vor der Vergabekammer sind das typisch 4 bis 8 Wochen.

Für unterschwellige Verfahren nach UVgO verkürzt sich der Gesamtablauf auf 10 bis 14 Wochen. Die Bekanntmachungspflicht bleibt, die Wartefrist entfällt.

Wer ein Vergabeverfahren für Sicherheitsroboter in den nächsten zwölf Monaten plant: Eine Markterkundungsanfrage nach §28 VgV stellen liefert belastbare Preisindikationen für die Schwellenwertschätzung.

Übersetzungen

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