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Rückgaberecht RaaS: Vertragsklauseln für Werkleiter

Rückgaberecht RaaS entscheidet über die TCO. Mindestlaufzeit, Tauschrecht, KRITIS-Übergang und sieben Pflichtklauseln im Vertrag mit Quarero Robotics.

Dr. Raphael Nagel (LL.M.)
Investor & Autor · Founding Partner
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Rückgaberecht RaaS: Vertragsklauseln, die den Business Case tragen

Werkleiter und Einkäufer entscheiden über RaaS-Verträge nicht am Listenpreis, sondern an der Exit-Klausel. Das Rückgaberecht definiert, was bei Sensorwechsel, Standortverlagerung, Insolvenz oder behördlicher Stilllegung passiert. Wer diese Klausel überliest, kauft ein Risiko, das im CapEx-Modell der Bank gehört. Nicht beim Betreiber.

Rückgaberecht RaaS: Warum die Klausel über den Business Case entscheidet

RaaS-Verträge bei Quarero laufen mindestens 24 Monate. Innerhalb dieser Frist regelt das Rückgaberecht drei operative Szenarien: Tausch der Sensorstufe, Pause bei saisonalem Betrieb, vollständige Rückgabe bei Werksauflösung oder Standortverlagerung. Ohne diese Regelung entstehen versteckte Kosten von 15.000 bis 40.000 Euro pro Roboter bei vorzeitiger Auflösung, je nach Restlaufzeit und Hardware-Konfiguration. Interne Kalkulation Quarero Robotics 2024

Das Rückgaberecht ist kein juristisches Detail für die Rechtsabteilung. Es ist Teil der TCO-Rechnung gegen klassischen Wachschutz. Wer den TCO-Vergleich zum klassischen Wachschutz rechnet, muss die Exit-Bedingungen beider Modelle vergleichen, nicht nur die Monatsraten.

Im Gegensatz zum CapEx-Kauf trägt der Betreiber bei korrekt formuliertem Robotics-as-a-Service Modell kein Restwertrisiko. Die Hardware bleibt Eigentum des Anbieters. Das verschiebt die Bilanzposition vom Anlagevermögen in den operativen Aufwand und entlastet den Investitionsrahmen.

Die 24-Monats-Mindestlaufzeit: rechtlicher Rahmen und Verhandlungsspielraum

24 Monate sind kein Anbieter-Trick, sondern decken Hardware-Abschreibung, Onboarding und Patrol-Path-Kalibrierung. Kürzere Laufzeiten verschieben das Risiko auf den Anbieter und erhöhen die Monatsrate um 30 bis 50 Prozent. Interne Kalkulation Quarero Robotics 2024 Das wird selten transparent dargestellt.

Verhandelbar sind drei Punkte: ein Probemonat vor offiziellem Vertragsbeginn, Tauschoption von QR-1 auf QR-2 nach sechs Monaten Realbetrieb, Pausierung bei saisonalem Betrieb, etwa Werksferien über vier Wochen. Diese Optionen kosten den Anbieter kalkulierbares Geld und lassen sich quantifizieren.

Nicht verhandelbar ist die Rückgabe innerhalb der ersten 90 Tage ohne Grund. Wer das fordert, bekommt entweder eine Absage oder eine Monatsrate, die das gesamte Modell wirtschaftlich kollabieren lässt. Sonderkündigungsrechte müssen schriftlich fixiert sein: Insolvenz, Werksverkauf, behördliche Stilllegung. Das gehört explizit in den Hauptvertrag, nicht in eine AGB-Verweisung.

Bei KRITIS-Betreibern greift zusätzlich das Kontinuitätsgebot. Das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber zur kontinuierlichen Aufrechterhaltung physischer Schutzmaßnahmen. Eine Rückgabe darf die Schutzwirkung nicht unterbrechen, sonst haftet der Betreiber, nicht der Anbieter.

Tauschrecht zwischen QR-1, QR-2 und QR-3

Werkleiter unterschätzen die Sensoranforderung regelmäßig in der ersten Bedarfsanalyse. Nach drei bis sechs Monaten Realbetrieb ist häufig ein Upgrade auf QR-2 oder QR-3 erforderlich. Wetterresistenz, Reichweite und thermische Sensorik zeigen im Pilotbetrieb andere Anforderungen als auf dem Datenblatt.

Quarero erlaubt Sensorupgrade gegen Differenzbetrag der Monatsrate ohne Verlängerung der Restlaufzeit. Ein Wechsel von QR-1 auf QR-2 nach acht Monaten verlängert nicht den Vertrag um weitere 24 Monate, sondern läuft auf der ursprünglichen Restlaufzeit weiter. Die meisten Anbieter verlängern bei einem Upgrade die Restlaufzeit. Quarero tut das nicht.

Downgrade von QR-3 auf QR-2 ist möglich, aber nur wenn der Standort nicht mehr unter KRITIS-Auflagen fällt. Die KritisV legt fest, welche Anlagen als kritische Infrastruktur gelten und entsprechende Schutzpflichten auslösen. Wer downgrades will, muss diesen Status formal nachweisen.

Der Tauschvorgang erfolgt innerhalb von 48 Stunden, identisch zur Erstauslieferung. Die Patrol-Path-Konfiguration wird übertragen. Es fällt keine erneute Inbetriebnahmegebühr an. Details zum Preismodell der drei Sensorstufen sind transparent dokumentiert.

Was bei Rückgabe physisch passiert

Quarero holt das Gerät am vereinbarten Werkstor ab. Demontage von Ladestation und Kalibriermarkern erfolgt durch Quarero-Technik, nicht durch den Betreiber. Eigendemontage durch Hauselektriker führt regelmäßig zu Beschädigungen. Diese sind anschließend strittig.

Datenträger werden vor Ort gelöscht und protokolliert. Das Löschprotokoll ist DSGVO-Nachweis für den Betreiber und gehört in die Akte des Datenschutzbeauftragten. Videomaterial der letzten Speicherperiode wird auf Wunsch verschlüsselt übergeben oder unwiderruflich vernichtet, je nach Beweissicherungsbedarf.

Rückgabezustand: normale Betriebsspuren sind akzeptiert. Kratzer am Chassis, Abnutzung der Räder, Witterungsspuren am Sensorgehäuse fallen darunter. Mutwillige Beschädigung wird per Gutachten bewertet, nicht pauschal in Rechnung gestellt. Das unterscheidet RaaS von klassischen Leasing-Modellen, die Restwertabschläge oft willkürlich kalkulieren.

Keine Rückbauverpflichtung für bauliche Anpassungen am Perimeter, sofern nicht im Vertrag anders vereinbart. Markierungen, Sensorpfade und Ladestation-Fundamente bleiben am Standort. Das spart bei Rückgabe drei bis fünf Manntage.

KRITIS-Sonderfall: Rückgabe ohne Schutzlücke

Betreiber kritischer Infrastruktur dürfen den physischen Schutz nicht unterbrechen. Das KRITIS-Dachgesetz fordert lückenlose Kontinuität. Der Gesetzentwurf sieht Bußgelder bei Schutzlücken vor. KRITIS-Dachgesetz Referentenenwurf, §38 Das Vertragsdesign muss diese Haftung adressieren, sonst trägt sie der Betreiber allein.

Bei Rückgabe muss ein Übergangskonzept stehen, bevor das Altgerät den Standort verlässt. Drei Optionen sind belastbar: alternativer Wachschutz auf Tagesbasis, Drohnenüberwachung mit qualifiziertem Operator, Nachfolge-Robotik des gleichen oder eines anderen Anbieters. Welche Option passt, hängt von der Anlagenklasse ab.

Quarero stellt bei KRITIS-Verträgen eine Übergangsperiode von bis zu 14 Tagen, in der Altgerät und Neugerät parallel laufen. Die Mehrkosten dieser Phase sind im Vertrag fixiert und werden nicht nachverhandelt. Die KRITIS-Dachgesetz Checkliste 2026 listet die operativen Übergabepunkte im Detail.

Marcus Köhnlein, Sales Lead Schweiz begleitet KRITIS-Übergänge persönlich. Der Eskalationspfad ist im Vertrag namentlich hinterlegt, nicht als Funktionspostfach. Das ist bei Bußgeldrisiken zweistelligen Millionenbereichs der einzig belastbare Ansatz.

Vergleich mit klassischem Wachschutz: Kündigungsrealität

Wachdienstverträge laufen meist 12 bis 36 Monate mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Personalwechsel innerhalb dieser Laufzeit sind kaum steuerbar. Wer einen bestimmten Posten oder eine bestimmte Streife will, bekommt eine Wunschformulierung, keine Garantie.

Tarifsteigerungen werden bei klassischem Wachschutz jährlich weitergegeben. Die BDSW-Branchendaten dokumentieren Tarifsteigerungen im Wachgewerbe über mehrere Jahre. Die RaaS-Rate ist über die 24-Monats-Mindestlaufzeit fixiert. Eine Indexierungsklausel gibt es nicht. Das ist ein Planungsvorteil im dreistelligen Euro-Bereich pro Monat und Roboter.

Bei Wachschutz übernimmt der Betreiber Haftung für Fehlverhalten des Personals, etwa bei §34a-Verstößen oder Verletzungen der Sachkundeprüfungspflicht. Bei RaaS liegt die Produkthaftung beim Hersteller. Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 regelt Produkthaftung autonomer mobiler Systeme einschließlich Sicherheitsroboter.

Ein 24/7-Wachposten kostet je nach Region und Manteltarifvertrag 15.000 bis 25.000 Euro pro Monat. BDSW Zahlen, Daten, Fakten QR-2 kostet 3.500 Euro inklusive Wartung. Preismodell Quarero Robotics Der Vergleich ist nicht eins zu eins, weil ein Roboter keinen Posten ersetzt, sondern eine Streife. Aber für definierte Patrouillenaufgaben ist die Spreizung deutlich.

Rückgabe eines Roboters ist sauber definiert: 48 Stunden Vorlauf, Abholung am Werkstor, Datenlöschprotokoll. Rückführung von Personal ist arbeitsrechtlich komplex. Sozialpläne, Betriebsratsanhörungen und Übergangsfristen entstehen. Das gehört in jede ehrliche TCO-Rechnung.

Pflichtklauseln im RaaS-Vertrag: Mindestanforderungen für einen belastbaren Vertrag

Die folgenden sieben Klauseln sind das Minimum, das ein RaaS-Vertrag enthalten muss. Fehlt eine davon, ist das Modell nicht belastbar.

  1. Mindestlaufzeit mit klar benannten Sonderkündigungsgründen: Insolvenz, Werksverkauf, behördliche Anordnung. Keine Verweisung auf AGB, sondern Volltext im Hauptvertrag.

  2. Tauschrecht zwischen Sensorstufen mit fixiertem Differenzpreis und 48-Stunden-Lieferzusage. Ohne fixierten Preis wird der Tausch zur Nachverhandlung.

  3. Rückgabeprozess mit Datenlöschprotokoll und DSGVO-konformer Übergabe. Das Protokoll muss vor Ort unterschrieben werden, nicht nachgereicht.

  4. Service-Level mit Reaktionszeiten bei Ausfall und automatischem Ersatzgerät innerhalb von 24 Stunden. Ohne SLA ist die Verfügbarkeit eine Goodwill-Frage.

  5. Haftungsverteilung gemäß EU-Maschinenverordnung 2023/1230 und EN ISO 13482. Die Norm EN ISO 13482 definiert Sicherheitsanforderungen für persönliche Assistenzroboter und ist Referenznorm für Patrouillenroboter im öffentlichen Raum.

  6. Preisstabilität über die gesamte Mindestlaufzeit ohne Indexierungsklausel. Wer eine Indexierung akzeptiert, gibt den Hauptvorteil gegenüber Wachschutz auf.

  7. KRITIS-Übergangsregelung bei Anbieterwechsel oder Vertragsende. Auch wenn der Standort heute nicht KRITIS ist, kann er es während der Laufzeit werden.

Wer diese sieben Punkte in einer Tabelle gegen das Vertragsangebot prüft, hat eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Alles andere ist Bauchgefühl.

Nächste Schritte für Werkleiter und Einkauf

Erster Schritt: bestehende Wachschutzverträge auf Kündigungsfristen prüfen. Eine parallele Pilotphase mit RaaS ist möglich, solange die Schutzwirkung lückenlos bleibt. Bei KRITIS-Standorten ist die parallele Phase ohnehin Pflicht.

Zweiter Schritt: Standortbegehung durch Quarero anfragen. Die Sensorstufe wird vor Vertragsunterzeichnung festgelegt, nicht nach Aktenlage. Eine falsche Sensorwahl im Vertrag kostet später den Differenzbetrag pro Monat über die Restlaufzeit.

Dritter Schritt: Vertragsentwurf mit interner Rechtsabteilung und Datenschutzbeauftragtem prüfen. Quarero stellt Musterklauseln für die sieben Pflichtpunkte. Die Klauseln sind verhandelbar. Die Struktur sollte bestehen bleiben. Einzelregelungen ohne gemeinsamen Rahmen erzeugen Lücken.

Vierter Schritt: Pilotphase über 90 Tage vereinbaren. Erkenntnisse aus dem Realbetrieb fließen in die finale Sensorwahl ein. Wer sofort auf die maximale Sensorstufe geht, zahlt drauf. Wer zu klein startet, tauscht nach sechs Monaten.

Fünfter Schritt bei KRITIS-Standorten: frühzeitig die BBK-Registrierung mit dem Schutzkonzept verzahnen. Der Roboter ist Teil des Schutzkonzepts, nicht eine separate Maßnahme. Diese Verzahnung gehört in die Schutzkonzept-Dokumentation.

Für eine konkrete Vertragsdiskussion und einen Musterentwurf mit den sieben Pflichtklauseln vereinbaren Werkleiter und Einkäufer einen Termin direkt mit Marcus Köhnlein, Sales Lead Schweiz.

Übersetzungen

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