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KRITIS · Dachgesetz · NIS-2

Versicherung KRITIS: Prämienlogik 2026 für Betreiber

Versicherung KRITIS 2026: Wie Risikoaudits, Detektionszeiten und Robotikpatrouille die Sachprämie und D&O-Deckung kritischer Infrastrukturen bestimmen.

Dr. Raphael Nagel (LL.M.) & Marcus Köhnlein
Investor & Autor · Founding Partner
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Versicherung KRITIS: Was Betreiber 2026 zahlen und warum

Industrieversicherer haben die Kalkulation für KRITIS-Risiken seit dem Berichtsjahr 2024 grundlegend umgestellt. Wer 2026 eine Sachpolice für ein Werksgelände verlängert, verhandelt nicht mehr nur über Brand- und Elementarschäden. Verhandelt wird über Detektionszeiten, Patrouillennachweise und revisionssichere Logs. Der Beitrag erklärt, welche Stellschrauben Risikomanager kennen müssen und wo Robotikpatrouille als technischer Evidenzlieferant in die Prämienlogik eingreift.

Versicherungsanforderungen an KRITIS-Betreiber 2026

Rückversicherer ziehen KRITIS-Risiken seit 2024 aus den Standardportfolios und kalkulieren sie in separaten Tranchen. Die Folge: Erstversicherer reichen die schärfere Tarifierung an Betreiber durch und verlangen detaillierte Risikoaudits vor jeder Verlängerung.

Die Audits folgen einer festen Reihenfolge. Geprüft wird zuerst die Perimetersicherung (Zaun, Tore, Vereinzelung), dann die Detektionszeit auf der Werksgrenze, anschließend die Eskalationskette bis zur Polizeianforderung. Erst danach folgen Brandschutz und IT-Sicherheit. Diese Reihenfolge ist neu und reflektiert die Sektorenlogik der BSI-KritisV.

Konkret fordern mehrere Industrieversicherer dokumentierte Detektionszeiten unter 60 Sekunden auf der gesamten Werksgrenze, nicht nur an Toren. Reine Zaun-plus-Streifendienst-Konzepte erfüllen diese Anforderung selten und führen zu Selbstbehaltsaufschlägen von 20 bis 40 Prozent gegenüber dem Standardtarif. [Quelle einfügen]

Ohne Registrierung beim BBK nach KRITIS-Dachgesetz verweigern ab 2026 mehrere Industrieversicherer die Deckungserweiterung auf Folgeschäden und Betriebsunterbrechung. Das KRITIS-Dachgesetz selbst definiert die physischen Schutzpflichten und Registrierungsanforderungen (Bundestag-Drucksache 20/9262).

Nächster Schritt: KRITIS-Anforderungen im Überblick.

Prämienstruktur: Die drei Hebel des Betreibers

Die Sachprämie für kritische Anlagen besteht aus drei Bausteinen: Grundtarif (basiert auf Versicherungssumme und Sektor), Risikozuschlag (objektspezifisch) und Auflagenrabatt (für nachgewiesene Schadenverhütung).

Den Grundtarif kann der Betreiber nicht beeinflussen. Er ergibt sich aus Branche, Versicherungssumme und Rückversicherungslage. Risikozuschlag und Auflagenrabatt sind verhandelbar, und genau hier entscheidet sich die jährliche Prämienlast.

Nachweisbare 24/7-Detektion auf dem Perimeter senkt den Risikozuschlag um 8 bis 15 Prozent. [Quelle einfügen] Voraussetzung ist, dass die Detektion lückenlos protokolliert ist und der Sachverständige die Logs einsehen kann. Patrouille auf Zuruf reicht nicht.

Drohnendetektion ist bei Energieversorgern und Wasserwerken inzwischen ein eigener prämienrelevanter Posten. Die Sektorabfragen 2025 zeigen: Wer keine Drohnendetektion vorweist, zahlt für Trafostationen und Reinwasserbehälter mehr.

Auditfähige Logs aus der Patrouille gelten in den meisten Vertragsbedingungen als Schadenverhütungsnachweis. Das ist die juristische Grundlage für den Rabatt. Ohne diesen Nachweis greift die Klausel nicht, auch wenn die Technik installiert ist.

Nächster Schritt: TCO-Vergleich Wachschutz.

QR-2 und QR-3: Akzeptierte Sensordaten für den Versicherungsnachweis

Der Versicherer akzeptiert nicht jede Aufzeichnung. Maßgeblich sind manipulationssichere Speicherung, eindeutige Zeitstempel und Klassifikationsdaten, die ein Sachverständiger interpretieren kann.

QR-2 liefert thermische Aufzeichnung und Personenklassifikation mit Zeitstempel pro Patrouillenpunkt. Jede Detektion enthält Position, Klassifikationsergebnis und Konfidenzwert. Das reicht für Standardperimeter in den Sektoren Energie, Wasser und Logistik.

QR-3 mit LiDAR und Drohnendetektion ergänzt die Datenbasis um LiDAR-Spuren am Boden und um Detektion fliegender Objekte. Beide Datenströme werden als manipulationssicheres Audit-Log gespeichert. Bei Energieübertragung und Wasserversorgung ist diese Kombination ab 2026 faktisch Voraussetzung für den Auflagenrabatt.

Versicherer verlangen revisionssichere Speicherung der Detektionen für mindestens 90 Tage. [Quelle einfügen] Quarero-Logs werden im WORM-Format exportiert (Write Once, Read Many) und entsprechen den BSI-Empfehlungen zur Beweissicherung. Die Daten lassen sich im Schadenfall direkt an den Sachverständigen übergeben, nicht über den Betreiber. Das verkürzt die Prüfung und vermeidet den Vorwurf nachträglicher Bearbeitung.

Wichtig zur Einordnung: Quarero ist nicht Versicherungspartner. Quarero liefert die technische Evidenz, der Betreiber bleibt alleiniger Vertragspartner des Versicherers.

Kostenrechnung: Prämienersparnis gegen RaaS-Gebühr

Die Wirtschaftlichkeit lässt sich an einem mittelgroßen KRITIS-Standort durchrechnen. Beispielannahme: Versicherungssumme zwischen 80 und 150 Millionen Euro, Sektor Energie oder Wasser, Werksgelände mit 1,5 bis 3 Kilometern Perimeter, dreijährige Vertragslaufzeit.

Ein solcher Standort zahlt typisch zwischen 180.000 und 320.000 Euro Sachprämie pro Jahr. [Quelle einfügen] Die Spanne hängt von Versicherungssumme, Vorschadenhistorie und Sektor ab.

Eine Prämienreduktion um 10 Prozent entspricht 18.000 bis 32.000 Euro Einsparung pro Jahr. Über die übliche Vertragslaufzeit von drei Jahren sind das 54.000 bis 96.000 Euro.

QR-2 im Robotics-as-a-Service-Modell kostet 3.500 Euro monatlich, also 42.000 Euro pro Jahr. Kein CapEx, kein Personalrisiko, keine Lohnnebenkosten, keine Krankheitsausfälle.

Ein konventioneller 24/7-Wachposten kostet nach BDSW-Branchenstatistik inklusive Schichtmodell, Zulagen und Vertretung zwischen 15.000 und 25.000 Euro monatlich. Der Personalansatz pro Posten liegt damit bei 180.000 bis 300.000 Euro pro Jahr. Die Prämie sinkt dadurch nicht. Ein menschlicher Posten produziert keine maschinenlesbaren, revisionssicheren Logs. Der Versicherer erkennt solche Aufzeichnungen nicht als Schadenverhütungsnachweis an.

Die Differenz zwischen Wachpostenkosten und Robotikkosten finanziert die Lösung zweifach: einmal über die Prämienersparnis, einmal über die Personalkostendifferenz. Was bleibt: ein Wachposten wird nicht ersetzt, sondern verlagert. An den Eingangskontrollpunkt, an die Leitstelle, in die Eskalation. Reine Streifengänge entlang des Zauns übernehmen QR-2 und QR-3.

Grenzen der Rechnung: Bei sehr kleinen Standorten unter 800 Metern Perimeter und niedriger Versicherungssumme rechnet sich die Robotikpatrouille rein über die Prämie nicht. Hier zählt die regulatorische Pflicht (BBK-Registrierung, Stand der Technik) als zweites Argument.

NIS-2 und Versicherbarkeit der Geschäftsleitung

Die NIS-2-Richtlinie verankert in Artikel 20 und 21 die persönliche Haftung der Geschäftsleitung für die Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen (EUR-Lex Richtlinie 2022/2555). Diese Haftung ist nicht delegierbar.

D&O-Versicherer prüfen seit 2024 vor jeder Verlängerung, ob das Sicherheitskonzept dem Stand der Technik entspricht. Das betrifft nicht nur die Cyberseite, sondern auch die physische Absicherung versorgungsrelevanter Anlagen.

Fehlende technische Maßnahmen auf dem Perimeter gelten als Pflichtverletzung im Sinne der D&O-Bedingungen. Damit droht im Schadenfall die Berufung des Versicherers auf die Obliegenheitsverletzung, was im Extremfall die Leistung ausschließt.

Dokumentierte Robotikpatrouille mit revisionssicherem Audit-Log ist ein zentraler Baustein zur Aufrechterhaltung der D&O-Deckung. Die Logs belegen, dass die Sorgfaltspflicht operativ umgesetzt wurde. Konzeptpapiere allein reichen nicht.

Vorstandsbeschlüsse zur Beschaffung sollten den Beitrag zur Versicherbarkeit explizit benennen. Eine Vorlage, die nur den Sicherheitsnutzen nennt, ist im Streitfall schwächer. Sach- und D&O-Police sollten konkret zitiert werden.

Vertiefung: NIS-2 und Vorstandshaftung.

Vorgehen bei der nächsten Vertragsverhandlung

Risikoaudit des Versicherers acht bis zwölf Wochen vor Vertragsverlängerung anfordern. Kürzere Fristen reichen nicht, um Detektionsnachweise zu konsolidieren und Auflagenrabatte schriftlich zu vereinbaren.

Detektionszeiten, Patrouillenintervalle und Eskalationsmatrix aus dem Quarero-Dashboard exportieren. Der Export erfolgt im WORM-Format. Damit ist der Nachweis fälschungssicher und für den Sachverständigen direkt verwertbar.

Mit dem Sachverständigen einen Pilotzeitraum von mindestens 90 Tagen als Nachweisgrundlage vereinbaren. Kürzere Pilotphasen erkennen die meisten Versicherer nicht als statistisch belastbar an. 90 Tage entsprechen der Mindestaufbewahrungsfrist und ergeben die saubere Logdecke.

Auflagenrabatt schriftlich in die Police aufnehmen lassen, nicht nur in die Risikobeurteilung. Die Risikobeurteilung ist ein Anhang, die Klausel in der Police ist die einklagbare Grundlage.

Bei Mehrstandortverträgen Standortprofile separat kalkulieren und die Robotikabdeckung pro Standort ausweisen. Ein Konzernvertrag mit pauschalem Rabatt nivelliert die Unterschiede zwischen abgesicherten und nicht abgesicherten Standorten. Das ist nachteilig für jeden Standort, der bereits investiert hat.

Checkliste vor dem Auditgespräch: KRITIS-Dachgesetz Checkliste 2026.

Schadenfall: Was nach einem Vorfall passiert

Die erste Forderung des Sachversicherers nach einem Vorfall ist immer das vollständige Detektionslog der letzten 72 Stunden vor und nach dem Ereignis. Diese Frist hat sich in der Schadenpraxis 2024 und 2025 als Standard etabliert.

Fehlen Logs oder sind sie nicht revisionssicher, drohen Leistungskürzungen bis zur Hälfte der Schadensumme. [Quelle einfügen] Bei siebenstelligen Schäden ist das eine existenzielle Bilanzlücke. Die Kürzung wird auf die Obliegenheit zur Schadenverhütung gestützt, nicht auf eine Vertragsverletzung im engeren Sinn.

Quarero stellt Logs innerhalb von vier Stunden nach Anforderung des Versicherers bereit. Der Export läuft direkt an die vom Sachverständigen benannte Adresse. Der Betreiber wird in den Versand eingebunden. Die Daten lassen sich nachträglich nicht verändern. Das ist regulatorisch gewollt.

Bei Drohnenvorfällen ist die LiDAR-Spur des QR-3 oft der einzige verwertbare technische Nachweis. Kameraaufzeichnungen versagen bei schlechter Sicht. Radarsysteme decken die unteren Höhenbereiche nicht ab. Die LiDAR-Spur dokumentiert Flugpfad, Höhenprofil und Zeitfenster mit Beweiskraft.

Der Betreiber bleibt in jedem Fall Vertragspartner des Versicherers. Quarero liefert die technische Evidenz und tritt als Auskunftsperson gegenüber dem Sachverständigen auf, übernimmt aber keine Haftung aus dem Versicherungsvertrag. Diese Rollentrennung ist juristisch sauber und für die Police zwingend.

Nächster Schritt

Die Prämienlogik 2026 lässt sich nicht mehr durch Konzeptpapiere bedienen. Verlangt werden Detektionszeiten, Logs und ein Nachweis, dass die Schadenverhütung operativ läuft. Wer die Verlängerung 2026 oder 2027 vorbereitet, sollte den 90-Tage-Pilot jetzt aufsetzen, damit die Daten beim Auditgespräch vorliegen.

90-Tage-Pilot starten: In 30 Minuten klären wir Standortgröße, Sektor, Vertragstermin und passenden Robotereinsatz für die Prämienverhandlung.

Übersetzungen

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