NIS-2 Registrierung beim BSI 2026: Ablauf & Fristen
NIS-2 Registrierung beim BSI: Wer muss sich registrieren, welche Frist gilt, welche Angaben nötig sind und was nach der Registrierung an Pflichten folgt.
NIS-2 Registrierung: Pflicht, Frist, Ablauf
Betroffene wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Die Registrierung ist der formale erste Schritt der NIS-2-Compliance — und an eine harte Frist gebunden.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Wer | wesentliche + wichtige Einrichtungen (ab 50 MA / 10 Mio. € im regulierten Sektor) |
| Frist | binnen 3 Monaten ab Betroffenheit |
| Wohin | BSI (zentrale Meldestelle) |
| Angaben | Unternehmensdaten, Sektor, Kontaktstelle, betroffene Dienste |
| Folge | laufende Melde- und Nachweispflichten |
Ob Sie überhaupt registrierungspflichtig sind, klärt die NIS-2-Selbstprüfung.
Was nach der Registrierung folgt
Die Registrierung ist kein Endpunkt, sondern der Auslöser für die laufenden Pflichten:
- Risikomanagement nach Art. 21 — technisch, organisatorisch und physisch.
- Meldepflicht — Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden (Erstmeldung).
- Governance — Billigung und Schulung durch die Geschäftsleitung.
- Nachweis — revisionssichere Dokumentation, prüfbar für 24 Monate.
Der vollständige Weg: NIS-2 Compliance in 7 Schritten.
Registrierung ohne umgesetzte Maßnahmen ist ein Risiko
Wer sich registriert, ohne die physischen Maßnahmen aus Art. 21 tatsächlich umgesetzt zu haben, dokumentiert seine eigene Lücke. Die Aufsicht kann Nachbesserung anordnen; bei systematischen Defiziten drohen Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % Jahresumsatz. Die physische Seite — Perimeter, Überwachung, Zutritt — ist erfahrungsgemäß der offene Punkt; das Prüfraster liefert die NIS-2 Checkliste.
Die kontinuierliche Überwachung lässt sich mit autonomer Robotik binnen 48 Stunden pilotieren, sodass der „Stand-der-Technik"-Nachweis parallel zur Registrierung entsteht — RaaS-Modell.
Häufige Fragen zur NIS-2 Registrierung
Wer muss sich nach NIS-2 registrieren? Wesentliche und wichtige Einrichtungen ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. € Umsatz in einem regulierten Sektor.
Welche Frist gilt für die NIS-2 Registrierung? Binnen drei Monaten ab Eintritt der Betroffenheit.
Was passiert nach der Registrierung? Laufende Pflichten: Risikomanagement (Art. 21), 24-Stunden-Meldepflicht, Governance durch die Leitung, revisionssicherer Nachweis.
Grundlage: Dr. Raphael Nagel (LL.M.) / Marcus Köhnlein, „KRITIS – Die verborgene Macht Europas" (2026), Kapitel 4.
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