Bin ich von NIS-2 betroffen? Selbstprüfung 2026
NIS-2 & KRITIS Betroffenheit selbst prüfen: Schwellenwerte, Sektorenliste und Entscheidungsbaum. In 5 Schritten klären, ob Ihr Unternehmen 2026 verpflichtet ist.
Bin ich von NIS-2 betroffen? Die 5-Schritte-Selbstprüfung
Die kurze Antwort: Sie sind wahrscheinlich betroffen, wenn Ihr Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz hat und in einem der von NIS-2 regulierten Sektoren tätig ist. In Deutschland fallen darunter rund 29.000 Unternehmen — weit mehr als die klassischen KRITIS-Betreiber.
Die folgende Selbstprüfung klärt Ihre Betroffenheit in fünf Schritten. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber eine belastbare erste Einordnung auf Grundlage von NIS2-Umsetzungsgesetz und KRITIS-Dachgesetz.
Schritt 1: Bin ich in einem regulierten Sektor?
NIS-2 unterscheidet wesentliche (essential) und wichtige (important) Einrichtungen. Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit in einen dieser Sektoren fällt:
| Sektorgruppe | Beispiele |
|---|---|
| Energie | Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff |
| Transport | Luft, Schiene, Wasser, Straße |
| Bankwesen & Finanzmarkt | Kreditinstitute, Handelsplätze |
| Gesundheit | Kliniken, Labore, Arzneimittelhersteller |
| Trinkwasser & Abwasser | Wasserwerke, Kläranlagen |
| Digitale Infrastruktur | Rechenzentren, DNS, Cloud, TK-Anbieter |
| Öffentliche Verwaltung | Behörden (teilweise) |
| Weltraum | Bodeninfrastruktur |
| Post & Kurier | Zustelldienste |
| Abfallwirtschaft | Entsorgung, Verwertung |
| Chemie | Herstellung, Handel, Vertrieb |
| Lebensmittel | Produktion, Verarbeitung, Großhandel |
| Verarbeitendes Gewerbe | Medizinprodukte, Elektronik, Maschinen, Kfz |
| Digitale Dienste | Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke |
| Forschung | Forschungseinrichtungen |
Sind Sie in keinem dieser Sektoren tätig, endet die Prüfung meist hier.
Schritt 2: Überschreite ich die Schwellenwerte?
| Größenklasse | Beschäftigte | Umsatz / Bilanzsumme | Regelfolge |
|---|---|---|---|
| Wesentliche Einrichtung | ≥ 250 | > 50 Mio. € / > 43 Mio. € | volle Pflichten, strengere Aufsicht |
| Wichtige Einrichtung | ≥ 50 | > 10 Mio. € | volle Pflichten, reaktive Aufsicht |
| Unterhalb | < 50 | < 10 Mio. € | i. d. R. nicht betroffen* |
*Ausnahme: Bestimmte Betreiber (z. B. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, DNS, TK) sind größenunabhängig betroffen.
Schritt 3: Bin ich zusätzlich KRITIS-Betreiber?
Wer definierte Schwellenwerte der KRITIS-Verordnung überschreitet (Versorgung großer Bevölkerungsteile), ist zusätzlich KRITIS-Betreiber nach dem KRITIS-Dachgesetz — mit Registrierungspflicht beim BSI und der ausdrücklichen Pflicht zu Objektschutz, Überwachung und Zutrittskontrolle. Zur Größenordnung: Das BSI zählte zum 31.12.2025 1.211 registrierte KRITIS-Betreiber in Deutschland.
Schritt 4: Welche Pflichten greifen bei Betroffenheit?
| Pflicht | Frist / Rhythmus |
|---|---|
| Registrierung beim BSI | binnen 3 Monaten ab Betroffenheit |
| Risikomanagement (Art. 21) | fortlaufend, technisch und physisch |
| Meldung von Sicherheitsvorfällen | Erstmeldung binnen 24 Stunden |
| Geschäftsleitung: Billigung & Schulung | fortlaufend, persönliche Haftung |
| Nachweis „Stand der Technik" | fortlaufend, dokumentiert |
Details zu den Maßnahmen unter NIS-2 und KRITIS-Anforderungen.
Schritt 5: Was kostet Nicht-Handeln?
Bußgelder bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, dazu persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Die Pflicht ist nicht an die IT-Abteilung delegierbar — sie liegt beim Vorstand.
Ergebnis der Selbstprüfung
- Sektor + Schwelle erfüllt → betroffen. Handlungsbedarf: Registrierung, Risikomanagement, physische Maßnahmen.
- Sektor ja, Schwelle knapp darunter → beobachten. Wachstum kann Betroffenheit auslösen.
- Kein regulierter Sektor → i. d. R. nicht betroffen, aber Lieferkettenanforderungen betroffener Kunden möglich.
Bei bestätigter Betroffenheit ist die physische Perimeter- und Anlagensicherung meist der aufwändigste offene Punkt. Eine robotergestützte Dauerüberwachung im RaaS-Modell lässt sich binnen 48 Stunden pilotieren und liefert den „Stand-der-Technik"-Nachweis aus dem Realbetrieb.
Häufige Fragen
Bin ich von NIS-2 betroffen, wenn ich unter 50 Mitarbeiter habe? In der Regel nein — außer Sie sind ein größenunabhängig regulierter Betreiber (DNS, TK, Vertrauensdienste) oder KRITIS-Schwellenbetreiber.
Was ist der Unterschied zwischen NIS-2 und KRITIS? KRITIS erfasst die systemkritischsten Betreiber mit Registrierungspflicht und expliziter Objektschutzpflicht; NIS-2 erweitert den Kreis auf rund 29.000 Unternehmen mit Risikomanagement- und Meldepflichten. Überschneidungen sind die Regel.
Wie schnell muss ich handeln? Registrierung binnen 3 Monaten ab Betroffenheit, Vorfallmeldung binnen 24 Stunden. Die Nachweispflichten gelten fortlaufend.
Grundlage: Dr. Raphael Nagel (LL.M.) / Marcus Köhnlein, „KRITIS – Die verborgene Macht Europas" (2026). Keine Rechtsberatung. Individuelle Betroffenheitsbewertung über Kontakt.
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