Which entities the Federal Act covers.
Sector classification, branch threshold, two-year reference window — the three-step test that decides whether your company is a KRITIS operator. Plus what changes in 2026: physical resilience, fines, personal management liability.
- Affected
- 29,500
- Fine max.
- 10 M€
- Audit
- 2 yrs
- NIS-2
- ✓
Definition
A KRITIS company operates a facility that exceeds the BSI threshold.
Per § 2 (10) BSI Act, a company becomes a KRITIS operator when it runs a facility within one of the ten sectors and that facility exceeds the branch-specific threshold defined in BSI-KritisV. The 2026 Federal Act extends this from IT to physical resilience — perimeter, access, sabotage protection are now state-supervised.
- 01 · Sector
Energy, water, food, IT/telecom, health, finance, transport, media, state, waste — § 2 BSIG.
- 02 · Threshold
Branch-specific, e.g. 500,000 served persons (water), 30,000 in-patient cases (hospital).
- 03 · Reference window
Most thresholds calculate over the previous two calendar years. Three-month registration deadline.
Three-step self-test
Sector, threshold, window — decision in 30 minutes.
- 01Sector classification
Is your facility one of the ten sectors of § 2 BSIG? Energy, water, food, IT/telecom, health, finance, transport, media, state, waste. If no, the act does not apply.
§ 2 Abs. 10 BSIG
- 02Branch threshold
Does the actual facility exceed the value in BSI-KritisV Annex 1 to 6? Examples: 500,000 served persons (water), 3,700 GWh/a (power), 30,000 in-patient cases (hospital).
BSI-KritisV · Anlage 1 to 6
- 03Reference window
Most thresholds calculate over the previous two calendar years. If exceeded, three-month deadline to register with BSI per § 8b BSIG. Late registration: fine up to €2M.
§ 8b BSIG · KRITIS-DG § 11
Where to next
The full sector list, requirements catalogue, hospital threshold, the law itself.
If you are still unsure: the sector page lists all ten domains; the requirements page details what § 7 KRITIS-DG demands; the Federal Act page explains the law in full; the hospital page handles the health-sector special case.
FAQ
Eight questions CFOs and compliance officers ask us first.
Welche Unternehmen fallen unter das KRITIS-Dachgesetz?
Unternehmen werden Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber), wenn sie eine Anlage in einem der zehn KRITIS-Sektoren betreiben und den Schwellenwert der BSI-KritisV erreichen. Maßgeblich ist nicht der Konzernumsatz, sondern die Versorgungsleistung der konkreten Anlage — z. B. 500.000 versorgte Personen für Wasser, 30.000 vollstationäre Behandlungsfälle für ein Krankenhaus, 3.700 GWh/a für einen Stromerzeuger. Bei Sektor-Überschreitung greift die KRITIS-Pflicht binnen drei Monaten ab Schwellenwertüberschreitung.
Wie ermittle ich, ob mein Unternehmen KRITIS-Betreiber ist?
Drei-Schritt-Prüfung: (1) Sektorzuordnung — fällt Ihre Anlage unter einen der zehn Sektoren des § 2 BSIG? (2) Branchen-Schwellenwert — erreicht die konkrete Anlage den Wert in Anlage 1 bis 6 der BSI-KritisV? (3) Bemessungszeitraum — die meisten Schwellen rechnen über zwei Kalenderjahre rückwärts. Wer alle drei Bedingungen erfüllt, muss sich binnen drei Monaten beim BSI registrieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine schriftliche BSI-Anfrage nach § 8b Abs. 6 BSIG.
Welche Pflichten gelten für KRITIS-Unternehmen ab 2026?
Sechs Kernpflichten nach KRITIS-Dachgesetz: (1) Registrierung beim BSI binnen drei Monaten, (2) Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden, (3) Stand der Technik nach § 7 KRITIS-DG für physische und IT-Sicherheit, (4) Resilienzprüfung alle zwei Jahre durch akkreditierten Auditor, (5) sektorspezifischer Krisenplan, (6) sektorübergreifende Zusammenarbeit mit BBK und BSI. Verletzungen werden mit Bußgeldern bis 2 Mio. € sanktioniert; bei NIS-2-Überschneidung bis 10 Mio. € oder 2 % Konzernumsatz.
Was kostet die KRITIS-Compliance ein mittelständisches Unternehmen?
Realistische Spanne 80.000 bis 250.000 € im ersten Jahr, danach 30.000 bis 80.000 € p.a. — abhängig von Sektor, Anlagegröße und Reifegrad. Größte Posten: ISMS-Aufbau nach ISO 27001 (40-60 k €), externer Auditor für die zweijährliche Prüfung (15-30 k €), physische Nachrüstung Perimeter (variiert stark), interner Compliance-Officer (volle Stelle ab Sektorleistung mittlerer Größe). Bei autonomer Perimeter-Robotik ersetzt ein QR-2 Pro für 3.500 €/Monat einen Wachdienst zu 10.500 €/Monat — die Differenz finanziert oft die übrigen Compliance-Posten.
Was ändert sich gegenüber dem alten BSI-Gesetz?
Das BSIG regulierte bisher nur die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz 2026 erweitert die Aufsicht erstmals um die physische Resilienz. Konsequenzen: (a) Perimeterschutz, Zutrittskontrollen, Brand- und Sabotageschutz sind nicht mehr sektorinterne Hausaufgabe, sondern Teil der staatlich geprüften Resilienz; (b) Aufsichtsbehörde wird neben dem BSI auch das BBK; (c) Sanktionen, Auditzyklen und Krisenpflichten werden bundesweit harmonisiert. Sektorspezifische Verordnungen (BSI-KritisV, EnWG, KHZG) bleiben für Schwellenwerte zuständig.
Sind Tochtergesellschaften eines KRITIS-Konzerns automatisch KRITIS?
Nein — die Aufsicht ist anlagen- und nicht konzernbezogen. Eine Tochtergesellschaft fällt nur dann unter das Dachgesetz, wenn sie selbst eine KRITIS-relevante Anlage über Schwellenwert betreibt. Die Konzernmutter haftet jedoch oft mittelbar: bei NIS-2-Überlapp greift Art. 21 (Risikomanagement entlang der Lieferkette), und der Konzernvorstand ist für die § 7-Compliance des KRITIS-Bereichs persönlich haftbar (KRITIS-DG § 11, Bußgelder bis 2 Mio. € persönlich). Praxis: Konzerne ziehen die Compliance-Architektur vor.
Wie viele KRITIS-Unternehmen gibt es in Deutschland?
Stand 2024 sind beim BSI rund 4.500 KRITIS-Anlagen registriert, betrieben von etwa 2.300 Unternehmen (BSI-Tätigkeitsbericht 2024). Mit Inkrafttreten des Dachgesetzes 2026 und der zusätzlichen NIS-2-Umsetzung wird die Zahl der unter Aufsicht stehenden Unternehmen auf etwa 25.000 bis 30.000 ansteigen — die Schätzung des BMI im Gesetzesbegründung-Entwurf liegt bei 29.500 betroffenen Einrichtungen, davon ca. 4.500 als „besonders wichtige" und 25.000 als „wichtige" Einrichtungen klassifiziert.
Welche Konsequenzen hat eine versäumte KRITIS-Registrierung?
Bußgeld bis 2 Mio. € pro Verstoß (KRITIS-DG § 11). Bei gleichzeitiger NIS-2-Anwendung bis 10 Mio. € oder 2 % weltweiten Konzernumsatzes (Art. 34 NIS-2). Hinzu kommt die persönliche Geschäftsführerhaftung nach § 11 Abs. 4 KRITIS-DG, einschließlich möglicher Berufsuntersagung. Strafrechtlich relevant wird der Verstoß, wenn durch die Pflichtverletzung ein Sicherheitsvorfall mit Personenschaden oder erheblichem Versorgungsausfall eintritt — dann § 109e StGB (Sabotageschutz für lebenswichtige Einrichtungen).

